Telefonische Erreichbarkeit wird geprüft … Tel. 09321 / 21833

Service für Patientinnen und Patienten

Herzlich willkommen im Patientenservice unserer pneumologischen Schwerpunktpraxis. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren Besuch.

01 Praxisablauf

Gut vorbereitet auf Ihren Termin

Bitte mitbringen

  • Versichertenkarte: Gültige elektronische Gesundheitskarte oder, falls vorhanden, Ihre private Krankenversichertenkarte.
  • Überweisung: Aktueller Überweisungsschein (nur für gesetzlich Versicherte).
  • Medikamente: Aktuelle Übersicht mit Dosierung sowie alle Inhalationssprays und -hilfen.
  • Vorbefunde: Arztbriefe, Laborwerte oder Krankenhausberichte zu Herz und Lunge (auch bei unauffälligem Befund) sowie zu HNO, Allergien, Tumoren, rheumatologischen, neurologischen oder chronischen Erkrankungen, falls vorhanden.
  • Bilder: Röntgen- oder CT-Aufnahmen des Brustkorbs (CD oder QR-/Zugangscode) inklusive Befund, falls vorhanden.

Hinweis: Bitte fordern Sie fehlende Vorbefunde oder Bilder rechtzeitig bei Ihren behandelnden Ärzten (z. B. Hausarzt) an.

Ablauf in der Praxis

  • Infektions-Fragebogen: Bitte vorab herunterladen oder am Stehtisch im Treppenhaus ausfüllen.
  • Anmeldung: Bitte melden Sie sich zur vereinbarten Uhrzeit am Empfang.
  • Begleitperson: Um ausreichend Platz im Wartezimmer zu gewährleisten, bitten wir Sie, ohne Begleitung zu erscheinen (Ausnahmen siehe unten).
  • Neupatienten: Zunächst findet das ärztliche Gespräch statt, danach die Diagnostik. Bitte planen Sie ca. 2 Stunden ein.
  • Bestandspatienten: Hier erfolgen meist zuerst die Kontrolluntersuchungen, bevor das ärztliche Gespräch stattfindet.
  • Wartezeit: Der Aufruf erfolgt geräteabhängig und nicht immer nach Ankunftszeit. Notfälle haben Vorrang.
Infektfragebogen herunterladen
02 Rezept & Überweisung

Rezept oder Überweisung anfragen

Gilt für Wiederholungsrezepte und bereits abgesprochene Überweisungen.

Kassenrezepte als E-Rezept

Karte im laufenden Quartal eingelesen: Ihre Anfrage kann per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die ärztliche Freigabe erfolgt meist noch am selben Tag. Danach ist das Rezept mit Ihrer Versichertenkarte in jeder Apotheke abrufbar.

Karte noch nicht eingelesen: Bitte kommen Sie mit Ihrer Versichertenkarte an die Anmeldung. Je nach ärztlicher Einschätzung kann vorab eine Untersuchung erforderlich sein.

Sonstige Rezepte & Überweisungen

Abholung in der Praxis: Rezepte, die es noch nicht als E-Rezept gibt (Privat-, BG- oder Hilfsmittelrezepte), sowie Überweisungen bitte vorab anfragen. Sie liegen anschließend zur Abholung bereit.

Versand per Post:Da Privat- und BG-Rezepte auf Papier ausgestellt werden, senden wir Ihnen diese auf Wunsch gerne per Post zu.

Versichertenkarte: Gesetzlich Versicherte bringen zur Abholung bitte ihre Versichertenkarte mit.

Notwendige Angaben

Bitte bei jeder Bestellung angeben: Name, Geburtsdatum sowie die genaue Medikamentenbezeichnung oder den Überweisungsgrund. Das hilft uns, Ihre Unterlagen in der Praxis schnell und fehlerfrei vorzubereiten.

Telefonnummer bei E-Mail-Anfragen

Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihre Telefonnummer an. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Rückruf je nach medizinischer Dringlichkeit und aktueller Auslastung leider nicht in jedem Fall erfolgen kann.

03 Termintreue & Ausfallregelung

Vereinbarte Termine zuverlässig einhalten

Als pneumologische Schwerpunktpraxis setzen wir alles daran, schwerkranke Patientinnen und Patienten zeitnah zu versorgen. Dies ist nur möglich, wenn vereinbarte Termine verlässlich eingehalten oder rechtzeitig abgesagt werden.

Rund um die Uhr

Terminabsage

Sagen Sie einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, bitte mindestens 24 Stunden vorher über unseren Absage-Anrufbeantworter ab.

Bitte nennen Sie uns dabei Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und den abzusagenden Termin mit Datum und Uhrzeit. Andere Anliegen können hier leider nicht bearbeitet werden.

09321 / 9276666
Wichtiger Hinweis

Konsequenzen bei Terminausfall

Ihr Termin wird exklusiv für Sie reserviert. Bei nicht rechtzeitig abgesagten oder unentschuldigt versäumten Terminen berechnen wir eine angemessene Ausfallgebühr, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Bei plötzlicher Erkrankung oder anderen unverschuldeten Gründen entfällt dies. Bei grundlosem Nichterscheinen behalten wir uns vor, künftig keine weiteren Termine zu vergeben. Eine angemessene Übergangsfrist zur weiteren medizinischen Versorgung bleibt davon vollkommen unberührt.

04 Häufige Fragen

FAQ